Allgemeine Bedingungen für Montagen und Serviceleistungen


Die Allgemeinen Montagebedingungen gelten für die Erbringung von Einricht-, Umbau-, Reparatur- und Überholungsarbeiten an Maschinen sowie Maschinenaufstellungen in ihrer jeweils gültigen Fassung, auch für den Einsatz unserer Subunternehmer, ausschließlich. Entgegenstehenden bzw. abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen, diese werden auch nicht durch Ausführung unserer Leistungen Vertragsbestandteil.

Montage- und Servicearbeiten:

Bei Montagen von Neumaschinen und Anlagen kann mit der Entsendung eines Technikers in frühestens 2 Wochen nach

  • schriftlicher Anforderung und
  • nach schriftlicher Bestätigung der kundenseitig zu erfolgenden Fertigstellung der Fundamentarbeiten und Vorleistungen
  • nach schriftlicher Bestätigung des Eintreffens der gesamten Lieferung in seinem Werk erfolgen.

Für vorausgeplante Servicearbeiten ist eine Terminvereinbarung mindestens 3 Monate im Voraus erfor­derlich.
Für eilige Reparaturen erfolgt Entsendung, wenn möglich, sofort nach Erhalt der Anforderung.


Folgende Kosten sind vom Kunden zu tragen (falls nichts anderes vereinbart):

Reisekosten

  • Flugtickets von München, Salzburg oder Innsbruck oder 2.Klasse-Bahnkarte von Kufstein zum Bestimmungsort bzw. nächstliegenden Flughafen.
  • Sämtliche weiteren Nebenkosten wie Taxi, Bahn, Fahrt Hotel-Firma-Hotel, Gepäckkosten, Mautgebühren usw. werden dem Kunden ohne nähere Angaben als zusätzliche Reisekosten in Rechnung gestellt.
  • Falls Verwendung eines PKW erfolgt, werden  EUR 0,70 / km in Rechnung gestellt.
  • Reisestunden werden mit einem Stundensatz von EUR 55,-- verrechnet.

Arbeitskosten für sämtliche Zimmer-Techniker:

EUR 96,00 Normalarbeitsstunde
für Arbeits- und Wartezeit - 38,5 Std. Woche
EUR 120,00 50%ige Überstunde
(zwischen 6 Uhr und 19 Uhr sowie an Samstagen)
EUR 144,00 100%ige Überstunde
zwischen 19 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen

 

Die Montagerechnung basiert auf dem vom Monteur erstellten und vom Kunden bestätigten Stundennachweis.
Sonn- und Feiertagsarbeit ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Außenmontageleitung erlaubt.

Eine direkte Bezahlung an den Monteur ist nicht gestattet, außer in Fällen ausdrücklicher Zustimmung seitens der Außenmontageleitung.

Betreffend eventueller Überstundenleistungen soll vom Kunden das Einvernehmen mit uns hergestellt werden.

Wartezeiten während der Montage, die nicht durch uns verschuldet werden, verursacht durch unvollständige Fundamente, fehlendes Hilfspersonal, fehlendes Werkzeug oder Material etc., werden als Normalstunden in Rechnung gestellt.

Falls durch das Verschulden des Kunden die Arbeit mehr als 14 Tage verzögert wird, behalten wir uns das Recht vor, den Monteur abzuziehen, wobei sämtliche dadurch entstehenden Kosten für die neuerliche Anreise zu Lasten des Kunden gehen.

TAGES-/NACHTAUSLÖSEN

Im Gegenwert von    
____EUR pro Tag (Wert ist länderspezifisch und wird jährlich angepasst)
____EUR pro Nacht (bzw. Hotelübernachtungskosten) (Wert ist länderspezifisch und wird jährlich angepasst)

Die Unterkunft ist vom Kunden zu organisieren und auch zu bezahlen. Der Nachtauslösesatz wird erst dann wirksam, wenn der Techniker in der Nacht (zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr) Reise- oder Arbeitszeiten (falls Kunde nicht für die Nächtigungskosten aufkommt) verbucht. Die volle Nachtauslöse ist ab einer Dauer von mindestens 3 Stunden (22:00 – 6:00) wirksam.

Für die gesamte Aufenthalts- und Reisezeit, hat der Kunde steuerfrei in lokaler Währung an unseren Monteur jeweils für 7 Tage im Voraus die volle Tagesauslöse zu bezahlen - bei kürzeren Aufenthalten für die gesamte voraussichtliche Aufenthaltsdauer. In Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kann in besonderen Fällen auch die nachträgliche Verrechnung der Tagesauslöse vereinbart werden.

  • Die Unterbringung hat in einem Hotel mit mindestens europäischem 3 Sterne-Standard (Zimmer mit Bad oder Dusche und WC sowie Internetverbindung) zu er­folgen, wobei die Unterkunft vom Kunden zu besorgen sind, außer es ist etwas anderes in schriftlicher Form geregelt.
  • Wir behalten uns das Recht vor, die Arbeitskosten und Auslösesätze an den während der Montagezeit gültigen Kostenstand anzupassen.
  • Alle eventuellen Kosten, die durch Steuern, Gebühren, Visum, Flugumbuchungen, Aufenthalts- oder Arbeitsgeneh­migung usw., die im Zusammenhang mit unseren Montage- und Serviceleistungen entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
  • Unserem Monteur sind die zur Montage erforderlichen Werkzeuge und Hilfsmittel sowie nach Bedarf Schlosser, Elektriker und Hilfskräfte, bei Neumontagen ist auch ein Gabelstapler (Tragkraft: mindestens 7 Tonnen) bzw. Kran und ein Nivelliergerät kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
  • Um Wartezeiten zu vermeiden, sind die vom Kunden selbst durchzuführenden Arbeiten wie Wasser-,  Dampf-,  Elektroinstallationen gleichzeitig mit der Maschinenmontage durchzuführen.

Wir empfehlen, bei den Montagearbeiten auch jene Leute mitwirken zu lassen, die später mit der Anlage arbeiten werden und für die Wartung und Instandhaltung verantwortlich sind.
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen des Fachverbandes der Maschinen- und Stahlbau­industrie Österreichs in der Fassung vom 01. Januar 2002.

Konditionen in Garantiezeit (Maschinen, Modifikationen, Erweiterungen):

Im Falle des Einsatzes von Technikern während der Garantiezeit, werden, nach Beendigung des Einsatzes, folgende Aufwendungen an den Kunden verrechnet, außer es ist bereits vertraglich etwas anderes geregelt:

  • Visakosten für Ein- und Ausreise in das jeweilige Land
  • Flugtickets und deren Änderungen, economy-class
  • Übergepäckgebühren
  • Flughafentransfers zum und vom Flughafen in Österreich/Deutschland
  • Zugticket 2. Klasse
  • Firmenauto: 0,70 EUR/km
  • Vignetten und Mautgebühren
  • Hotelübernachtungen, mind. 4-Sterne-Kategorie
  • Lokale Transporte im jeweiligen Land des Kunden
  • Mietauto und Treibstoff
  • Tagesauslöse: ersichtlich im Montage-/Service-Auftrag
  • Nachtauslöse (Flüge über Nacht, Reisezeiten in der Nacht): ersichtlich im Montage-/Service-Auftrag

J. Zimmer Maschinenbau GmbH, Eibergstrasse 2-8, 6330 Kufstein (Austria) | fieldservice@zimmer-austria.com